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Möhnekatastrophe: Bild 1:
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Möhnekatastrophe: Bild 2:
I,
Dake, der
Nutzungsrechtsinhaber dieses Werkes,
veröffentlichte oder veröffentlicht es hiermit unter den folgenden
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verbreiten und öffentlich zugänglich machen sowie Bearbeitungen davon
anfertigen, solange man den Urheber in angemessenem Umfang nennt und die
Bearbeitungen nur unter einer Lizenz veröffentlichst, die mit dieser
kompatibel ist.
Diese Lizenzmarkierung
wurde auf Grund des
GFDL-Lizenzupdates
hinzugefügt.
Möhnekatastrophe: Bild 3 (linkes Bild):
Dieses von der Regierung des Vereinigten
Königreichs erstellte Werk ist in der
public domain.
Dies liegt daran,
dass es entweder:
-
ein Foto ist, das
von der Regierung des Vereinigten Königreichs vor dem 1. Juni 1957
erstellt wurde, oder
-
ein Foto oder eine
Gravur ist, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs erstellt
wurde und vor 1960 kommerziell veröffentlicht wurde, oder
-
ein Kunstwerk ist,
bei dem es sich nicht um ein Foto oder eine Gravur handelt, das von der
Regierung des Vereinigten Königreichs vor 1960 erstellt wurde.
HMSO hat erklärt, dass dies weltweit gilt (siehe:
HMSO-E-Mail).
Weitere Informationen.
Siehe auch
Urheberrecht and
Kunstwerke unter dem Crown copyright.
Möhnekatastrophe: Bild 4 (rechtes Bild):
Dieses Bild wurde im Rahmen einer
Kooperation
zwischen dem
Bundesarchiv und
Wikimedia Deutschland aus dem Bundesarchiv für Wikimedia Commons zur
Verfügung gestellt. Das Bundesarchiv gewährleistet eine authentische
Bildüberlieferung nur durch die Originale (Negative und/oder Positive),
bzw. die Digitalisate der Originale im Rahmen des
Digitalen Bildarchivs.
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Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland
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Namensnennung: Bundesarchiv, Bild
101I-637-4192-20 / Schalber / CC-BY-SA
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